Tarifverhandlung Siemens Niederlassungen

Vorschaubild

29.05.2012 Tarifverhandlung für die Siemens Niederlassungen erfolgreich beendet.

Tarifverhandlung für die Siemens Niederlassungen erfolgreich beendet.

Für alle Beschäftigten in der Siemens-Region Germany (GER) gibt es ab dem ersten Oktober 2012 wieder die tariflichen Sonderzahlungen nach dem bayerischen Tarifvertrag. Das ist das zusätzliche Urlaubsgeld (69% eines Monatsgehalts) und der tariflich abgesicherte Teil eines 13. Monatseinkommens (bis zu 55% eines Monatsgehalts).

Seit Ende letzten Jahres stand der TVSV der Siemens Niederlassungen zur Verhandlung.

Die Forderungen waren:
1. Zurück zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, statt der LeE
2. Individueller Qualifizierungsanspruch
3. mehr Durchlässigkeit im Eingruppierungssystem
4. Ost- und Westangleichung bei Qualifizierung und Arbeitszeit

Die durschnittliche Höhe der LeE in den Jahren von 2006 bis 2010 lag bei nur 0,7 Monatsentgelten. Im Vergleich dazu: die tariflichen Sonderzahlungen liegen jährlich bei insgesamt 1,24 Monatsentgelten. Während Betriebsversammlungen der Siemens Niederlassung Karlsruhe und in Gesprächen mit unseren Mitgliedern kam mehrmals die Beschreibung vor: "Wir fühlen uns wie Siemensianer 2. Klasse". Angesichts dieser Ungerechtigkeit war die Empörung bei den Beschäftigten berechtigt hoch und man wollte diese Situation nicht mehr länger hinnehmen.
Mit dem Verhandlungsergebnis sind auch die Beschäftigten der Niederlassungen wieder Siemensianer 1. Klasse.

Hier das Ergebnis im Überblick:

1. Ab dem nächsten Geschäftsjahr gibt es wieder die tariflichen Sonderzahlungen (zusätzliches Urlaubsgeld, Teil eines 13. Monatseinkommens). Diese Regelung gilt ab 1.10.2012, das heißt ab 1.1.2013 in voller Höhe und für die verbleibenden 3 Monate in 2012 anteilig. Die Zahlung für 2012 erfolgt im November.

2. Die Leistungs- und ergebnisbezogene Erfolgsbeteiligung (LeE) wird für das laufende Geschäftsjahr noch einmal berechnet und im November ausgezahlt.

3. Die Regelung des § 2a MTV zur Qualifizierung bleibt inhaltlich unverändert. Sie wird jedoch auf die Kolleginnen und Kollegen ausgedehnt, die an Standorten in den sogenannten neuen Bundesländern arbeiten. Für diese ist die Qualifizierungszeit von 50 Stunden in ihrer Jahresarbeitszeit enthalten.

4. Änderungen zu § 6 TVSV (BMTV) wurden nicht vereinbart.

5. Auf betrieblicher Ebene wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die folgende 3 Themen überprüft und ggf. Anpassungen vorschlägt:
- Umsetzung des § 2a MTV zur Qualifizierung
- Überarbeitung der tariflichen Tätigkeitsbeispiele
- Durchlässigkeit des bestehenden Eingruppierungssystems

6. Ab dem nächsten Geschäftsjahr, das heißt ab 1.10. 2012, wird die Siemens-Jahreszahlung im Tarifkreis für die Beschäftigten der TVSV wieder eingeführt. Teil des Eckpunktepapiers ist die Zuordnung der Entgeltgruppen zu der entsprechenden Beteiligungsstufe.

Anhang:

Ergebnis

Ergebnis

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 223.94KB

Download

Letzte Änderung: 30.05.2012