Duales Studium

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01.09.2009 Azubi, Student oder beides? Einige Antworten zur Frage, was Sie nun eigentlich sind.

Einerseits Studium, andererseits Berufsausbildung - bei Ihnen läuft nun beides zusammen. Denn Sie haben einen der begehrten Plätze für eine betriebliche Ausbildung plus Hochschulstudium erhalten.

Als Arbeitnehmer in einem dualen Studiengang bist du ordentlicher Mitarbeiter des Unternehmens. Vieles im Arbeitsalltag ist sicher noch neu und fremd, daher wollen wir Dich von Anfang an unterstützen: Dazu gibt's in Firmen z. B. Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Sie vertreten auch Deine Interessen, aus diesem Grund kannst Du bei der Ausbildung mitwirken und mitbestimmen.
Du unterzeichnest zusammen mit Deinem Arbeitgeber einen Ausbildungsvertrag. Da stehen für beide Seiten Rechte und Pflichten drin, an die sich jeder halten muss.
Für den Arbeitgeber sind das z. B. Pflichten wie Lohn-/Gehaltszahlung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Urlaubsanspruch.

Ausbildungsmittel? Sind Arbeitgebersache.
Für eine vernünftige Ausbildung brauchen Sie natürlich auch
Material und teilweise Berufskleidung. Die Kosten dafür muss
das Unternehmen tragen, ob Fachbücher, Werkzeug, Helm
oder Taschenrechner.
Betriebsversammlungen? Werden organisiert.
Meist vierteljährlich lädt der Betriebsrat alle Beschäftigten
zu diesen Versammlungen ein. Dort geht es um die Betriebsratsarbeit
und alles, was die Belegschaft betrifft.
Die Treffen finden während der Arbeitszeit statt, Lohn und
Gehalt laufen unverändert weiter.
Bildungsurlaub? Ist meist inklusive.
Je nach Bundesland haben junge Azubis Anspruch auf
Bildungsurlaub. So kann man sich - auch in Gewerkschaftsseminaren
- politisch und beruflich weiterbilden.
Aktuelle Infos, Angebote und Seminare gibt's direkt bei JAV,
BR oder Ihrer IG Metall.
Übrigens: Seminare der IG Metall sind für Mitglieder gratis.
Krankmeldungen? Sind klar geregelt.
Sollten Sie einmal erkranken, müssen Sie noch am gleichen
Tag die Firma verständigen. Schreibt Sie ein Arzt arbeitsunfähig,
ist der gelbe Schein innerhalb von drei Tagen dem
Arbeitgeber vorzulegen.

Letzte Änderung: 13.08.2009