Hitze am Arbeitsplatz

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12.08.2020 Für diese Woche sind nochmal Rekordtemperaturen angesagt! Hier erfährst du welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen muss, wenn es an deinem Arbeitsplatz unerträglich heiß ist.

+26 °C
Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen. Er ist allerdings nicht dazu verpflichtet

+30 °C
Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen! Je nach Betrieb können die Maßnahmen ganz unterschiedlich aussehen. Egal ob eine Klimaanlage, Ventilatoren, Lockerung der Bekleidungsregeln oder der Bereitstellung von Getränken

+35 °C
Ohne Maßnahmen geht’s nicht. Der Arbeitsplatz gilt als nicht geeignet, wenn die Raumtemperatur bei über 35 °C liegt. Maßnahmen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen müssen ergriffen werden

Das können Beschäftigte tun:

- Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, leichte und bequeme Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe tragen. Diese Garderobe erleichtert das Schwitzen und verringert die Hitzebelastung.
- Der Körper verliert durch Schwitzen viel Flüssigkeit. Zwei Liter bei einer Raumtemperatur von 24 Grad, bei höheren Temperaturen etwa drei Liter oder mehr, insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit.
- Handgelenke mit kaltem Wasser benetzen. Das kühlt kurzfristig.
- Regelmäßig Kurzpausen einlegen. Bei Hitzearbeiten bei Raumtemperaturen bis 45 Grad und maximal 40 Prozent Luftfeuchtigkeit sollten Entwärmungsphasen von 15 Minuten pro Stunde eingelegt werden.
- Nicht jede und jeder verträgt Wärme gleich gut. Daher auch Signale des Körpers beachten und bei Unwohlsein kühlere Bereiche aufsuchen.
- Trinkpausen einlegen
- Regelmäßiges Lüften empfiehlt sich um die virusbelasteten Tröpfchen zu verringern
- Maske regelmäßig wechseln, Infektionsbrücken vermeiden, diese müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden

Letzte Änderung: 12.08.2020