01.04.20 - Kurzinfo für Auszubildende 2

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01.04.2020 Corona: Was Azubis jetzt wissen müssen

Meine Abschlussprüfung wurde abgesagt/verschoben und meine Vertragslaufzeit endet. Was bedeutet das für mich?

Aufgrund der aktuellen Lage wurden die Abschlussprüfungen verschoben. Die IHKs in Baden-Württemberg haben bekannt gegeben, dass sie die für Anfang Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020 verschieben. In der kommenden Woche werden die genauen Termine mit dem Kultusministerium und allen zuständigen Stellen in Baden-Württemberg festgelegt. Laut der IHK Karlsruhe sollen die neuen Termine ab dem 3. April auf ihrer Webseite veröffentlicht werden.

Was du hierzu wissen solltest: Mit Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vorgesehenen Zeit endet das Berufsausbildungsverhältnis automatisch, auch wenn der Auszubildende seine Abschlussprüfung noch nicht abgelegt oder noch nicht bestanden hat. Dasselbe gilt, wenn der Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird oder er sie gar nicht mehr ablegen will. Das Berufsausbildungsverhältnis verlängert sich auch dann nicht, wenn die Abschlussprüfung erst später stattfindet (BAG 13.3.2007 - 9 AZR 494/06, AP BBiG § 14 Nr. 13).

Wenn es keine schriftliche Vereinbarung zwischen Deinem Arbeitgeber und Dir gibt, beziehungsweise auch keine Vereinbarung von Deinem Betriebsrat und Arbeitgeber zur Verlängerung der Ausbildung besteht, empfehlen wir Dir eine Verlängerung der Ausbildung zu verlangen. Dies sollte schriftlich und rechtzeitig - am besten noch innerhalb der Vertragslaufzeit - passieren. Mustervorlagen können auf Anfrage ausgehändigt werden.

Die aktuelle Situation rund um die Auswirkungen aufgrund des Corona-Virus setzt uns alle vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Wir als IG Metall sind jedoch weiterhin für unsere Mitglieder da. Solltet Ihr Probleme bei der Durchsetzung Eurer Rechte haben oder weitere Fragen, wendet Euch an uns!

Letzte Änderung: 01.04.2020