Wahlen zur JAV
Entsprechend § 60 Abs. 1 BetrVG mußten in Betrieben mit 5 oder mehr beschäftigten Arbeitnehmer/innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden.
Um die JAVis für ihr neues Amt fitt zu machen, bietet die BIKO 4 JAV Grundlagenschulungen an. Diese Schulungen dauern jeweils eine Woche und finden in Stuttgart statt.
Die Kosten für die Schulungen übernimmt der Arbeitgeber.
Nähere Infos können der Ausschreibung entnommen werden
In den Verwaltungsstellen Karlsruhe und Pforzheim ist der Kollege Christian Velsink für die JAV Betreuung verantwortlich und steht gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Tel.: 0160/5330364
Mail: christian.velsink@igmetall.de
Letzte Änderung: 18.08.2010