SBV - aktiv für Menschen mit Behinderung

Vorschaubild

16.08.2018 "Deine Entscheidung - Deine Stimme - Deine SBV-Wahl 2018" Unter diesem Motto finden im Oktober und November 2018 die nächsten Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) leistet einen wesentlichen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe und sozialen Integration behinderter und beeinträchtigter Menschen im Betrieb.

Die Teilhabe am Arbeitsleben spielt eine maßgebliche Rolle bei der sozialen Integration behinderter und ihnen gleichgestellter Menschen. Nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches ist die SBV die rechtlich anerkannte Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigten und besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter.

Unter dem Motto "Deine Entscheidung - Deine Stimme - Deine SBV-Wahl 2018" finden vom 1. Oktober bis 30. November 2018 die nächsten SBV-Wahlen statt - und zwar in Betrieben mit mindestens fünf Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern.

Schwerbehindertenvertretungen haben - wie die Betriebsräte - eigene Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte. Sie sind beteiligt an den Sitzungen des Betriebsrates sowie an den Besprechungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Unterstützt von Betriebsräten und Vertrauensleuten sind sie eine starke Interessenvertretung für behinderte und beeinträchtigte Menschen in den Unternehmen.

Schwerbehindertenvertreter achten unter anderem darauf, dass geltende Gesetze, Vorschriften und Tarifverträge eingehalten werden. Sie sind kompetente Ansprechpartner bei Maßnahmen, den Arbeitsplatz zu sichern und beraten beispielsweise Arbeitnehmer, wenn sie den Grad ihrer Behinderung ermitteln und feststellen lassen wollen.

Letzte Änderung: 16.08.2018