Urteil zur BR-Wahl bei Aluplast

IG Metall

11.12.2014 Betriebsratswahl bei der aluplast GmbH in Karlsruhe muss wiederholt werden!

Entscheidend war die massive Einflussnahme auf die Betriebsratswahlen 2014 durch die Familie Seitz, wodurch diese für ungültig erklärt wurde.
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe äußerte sich der erste Bevollmächtige der IG Metall Karlsruhe, Angel Stürmlinger, erleichtert: "Das Gericht in Karlsruhe traf eine Grundsatzentscheidung. Es zeigt der Einflussnahme der Arbeitgeber auf die Betriebsratswahl Grenzen auf".

Vorgefallen waren diverse Aktivitäten seitens der Geschäftsführung im Vorfeld der Betriebsratswahlen im Mai 2014. Einfluss und Druck wurde in vielfältiger Art und Weise auf die Beschäftigten der Firma aluplast GmbH ausgeübt. Sei es durch mehrere Anschreiben des Seniorchefs Manfred Seitz, in denen die Belegschaft aufgefordert wurde nicht die Liste der IG Metall zu wählen, sondern andere mit ihrer Stimme zu unterstützen oder es wurde suggeriert man schade der Firma und den Arbeitsplätzen, wenn diese Liste die Wahl gewinnen würde. Geschäftsführer Dirk Seitz warb auf Abteilungsversammlungen dafür, die Liste der IG Metall nicht zu wählen, er ging sogar noch einen Schritt weiter und drohte mit einem Verkauf an Investoren im Falle einer Mehrheit der IG Metall.

Alexander Fischer von der Rechtsanwaltskanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger und Partner, juristischer Vertreter der IG Metall, sagte nach dem Urteil: "Eine Entscheidung in diese Richtung war überfällig. Bisher gab es keine wirklichen Vergleichsurteile, dies ist ein deutliches Signal an alle betrieblichen Interessenvertreter."

"Ob die Arbeitgeberseite Rechtsmittel einlegen wird, wissen wir nicht", so Frederic Striegler, Gewerkschaftssekretär der IG Metall und Betriebsbetreuer der Firma aluplast GmbH. "Entscheidend ist, dass die Beschäftigten ohne Androhung von Nachteilen frei und demokratisch ihre Interessenvertreter wählen können."

An die Arbeitgeberseite gerichtet sagte Striegler: "Auch die Familie Seitz wird, wenn sie sich darauf einlässt, nach einer gewissen Zeit die Vorteile an einem frei gewählten Betriebsrat erkennen."

Nicht nur im Vorfeld der diesjährigen Betriebsratswahlen kam es zu Störungen seitens der Arbeitgeber: "Beschäftigte, die sich offen zur IG Metall Mitgliedschaft bekannt haben, wurden diskreditiert und massiv unter Druck gesetzt", so Angel Stürmlinger.

"Dass diese Kollegen so durchgehalten haben, dem zolle ich großen Respekt! Solch einer Negativkampagne trotzt nicht jeder!", so der erste Bevollmächtigte weiter.

Im Nachgang zu dem Urteil des Arbeitsgerichtes suchte der erste Bevollmächtigte erneut den Kontakt zum Geschäftsführer Dirk Seitz, um die Signale auf Neuanfang zu stellen. "Ab dem heutigen Tage sollte es, wie die Betriebsverfassung es formuliert, zu einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten kommen".

Letzte Änderung: 11.12.2014