Was passiert bei Erwerbsunfähigkeit?

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28.06.2013 Vortrag auf der Betriebsratsvorsitzendenbesprechung

"Ich bin abgesichert, wenn was passiert. Dann greift die Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente." Das hat Marc Dörrenbächer (pd business management & network) schon oft gehört und muss dann leider darauf hinweisen, dass dies nicht stimmt. Seit dem 01. Januar 2001 gibt es nur noch die Erwerbsminderungsrente, die dann einspringen kann. "Viele Kollegen wissen einfach nicht, dass sich die gesetzliche Lage geändert hat und sind dann überrascht, was auf sie zukommt." Das hat die IG Metall bewogen zu diesem Thema zu sensibilisieren. In deren Auftrag betreibt die Agentur pd business management & network bundesweit Aufklärungsarbeit zu diesem Thema. Der Vertrag wurde um weitere fünf Jahre verlängert, da es einen riesigen Informationsbedarf zu diesem Thema in den Betrieben gibt.

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Auch die IG Metall Karlsruhe nahm sich dem Thema an und informierte ihre Betriebsräte dazu. Denn betroffene KollegInnen gehen erst mal zum Betriebsrat und fragen nach. Dörrenbächer ging auf die Gesetzeslage ein und veranschaulichte an konkreten Beispielen, wie sich Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auf die finanzielle Lage der KollegInnen auswirkt. Durch viele Fragen entstand eine angeregte Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Erwerbsminderungsrente kaum eine finanzielle Absicherung darstellt. Dörrenbächer verwies noch auf einen Checkpunktekatalog, den man bei der Auswahl privater Versicherungsanbieter beachten soll, der mit der IG Metall zusammen erarbeitet wurde. Die Betriebsräte greifen das Angebot Dörrenbächers auf, ihre KollegInnen im Betrieb über das Thema zu informieren.

Letzte Änderung: 28.06.2013