Die Gesetze gelten für alle!

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05.07.2012 Das Recht auf einen Betriebsrat und die Gewerkschaftsfreiheit gehören zu den allgemeinen Menschenrechten. Alle demokratischen Staaten haben sich verpflichtet diese anzuerkennen.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich in

  • Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • Art. 9 des Grundgesetz, unserer deutschen Verfassung
  • in vielen §§ des deutschen Betriebsverfassungsgesetz

Es muss die Frage erlaubt sein, ob diese Grundrechte auch bei aluplast von allen respektiert werden. Jedenfalls kommen gewisse Zweifel auf, wenn man nach Sinn und Zweck der zur Zeit wieder im Betrieb stattfindenden,von der Geschäftsleitung angeordneten Versammlungen fragt. Offensichtlich geht es nur darum, die Beschäftigten davon zu überzeugen sich gegen einen Betriebsrat und die Gewerkschaft auszusprechen. Leider werden bei dieser "Überzeugungsarbeit" nicht nur schlechte Argumente sondern auch andere Mittel verwendet.

Anhang:

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht

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Letzte Änderung: 23.06.2014