Fahrtkosten für Studierende absetzbar
Zukünftig können Fahrtkosten zur Universität bzw. Bildungseinrichtung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Vorher waren sie nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten (0,30 EUR je Entfernungskilometer) absetzbar. Nun werden sie wie Dienstreisen behandelt.
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Letzte Änderung: 01.06.2012