Ungleichbehandlung von Belegschaften

Vorschaubild

14.09.2009 Urlaubsgeld nur für gefügige Belegschaften? Die Auseinandersetzung der Konzernleitung der Oystar-Gruppe mit dem Betriebsrat und der IG Metall gwinnt zusehends an Schärfe...

Pressemeldung vom 11.09.2009

Die Ungleichbehandlung von Belegschaften in der Oystar-Gruppe
Urlaubsgeld nur für gefügige Belegschaften?

Karlsruhe (11.09.2009) - Die Auseinandersetzung der Konzernleitung der Oystar-Gruppe mit dem Betriebsrat und der IG Metall zur Sanierung des Un-ternehmens gewinnt zusehends an Schärfe.

Hintergrund des seit Wochen schwelenden Streits sind die aus Kaufgeschäf-ten der Private-Equity-Gesellschaft Odewald hervorgegangenen Schulden, die das Unternehmen in eine nachhaltige finanzielle Schieflage trieben.
Das Management forderte deshalb einen Sanierungsbeitrag der Beschäftig-ten und behielt entgegen bestehender Tarifverträge und laufender Sanie-rungsverhandlungen das Urlaubsgeld rechtswidrig ein.
Im Stutenseer Unternehmen Oystar IWK Verpackungstechnik GmbH begann sich die Belegschaft gegen diese Praxis zu wehren. Dort wurde das Urlaubs-geld mit Unterstützung des Betriebsrats und der IG Metall massenweise auf gerichtlichem Wege eingefordert.

"Nun spitzt das Management die Auseinandersetzung unnötig zu, indem es die Belegschaften des Konzerns gegeneinander auszuspielen versucht" be-richtet der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Karlsruhe Angel Stürmlinger. So wurde jüngst das Urlaubsgeld an einigen deutschen Produktionsstandor-ten nachträglich ausgezahlt. Nur die Belegschaften, die sich gegen die Zu-rückhaltung des Urlaubsgeld wehrten gingen leer aus, wie am Standort Stu-tensee. "Das macht auf die IG Metall ganz eindeutig den Eindruck, dass das Einfordern tarifvertraglich verbürgter Rechte durch die Beschäftigten abge-straft werden soll. Das ist nichts anderes als Unternehmerwillkür!"

Der Hinhaltetaktik des Investors Odewald hat sich unterdessen das Arbeits-gericht Karlsruhe angeschlossen. Anstatt eine schnelle Lösung herbeizufüh-ren wurde der Kammertermin für einen gerichtlichen Beschluss auf Anfang 2010 geschoben. "Damit wird der Rechtsstreit über das Urlaubsgeld überflüs-sigerweise hinausgezögert und die Belegschaft hingehalten" so Stürmlinger weiter.

Letzte Änderung: 14.09.2009