Weihnachtsgeld 2008

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06.12.2008 Einen Anspruch haben nur Mitglieder aus dem Tarifvertrag andere Anspruchsformen wie Arbeitsvertrag oder Betriebliche Übung haben ihre Tücken.

Immer noch glauben viele Beschäftigte, das Weihnachtsgeld müsse einem Gesetz nach vom Arbeitgeber bezahlt werden - Irrtum. Nur die Tarifverträge der IG Metall verleihen einen Anspruch ohne Wenn und Aber - übrigens auch für Kranke und - anteilig - auch für solche Beschäftigte, die in diesem Jahr in ein ruhendes Arbeitsverhältnis übergewechselt sind. Rentner die in diesem Jahr ausgeschieden sind erhalten es in voller Höhe - wenn sie Mitglied der IG Metall sind.

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Weihnachtsplakat Pforzheim

Weihnachtsplakat Pforzheim

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Kurz und Bündig

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Letzte Änderung: 04.12.2008