Weihnachtsgeld 2008
Immer noch glauben viele Beschäftigte, das Weihnachtsgeld müsse einem Gesetz nach vom Arbeitgeber bezahlt werden - Irrtum. Nur die Tarifverträge der IG Metall verleihen einen Anspruch ohne Wenn und Aber - übrigens auch für Kranke und - anteilig - auch für solche Beschäftigte, die in diesem Jahr in ein ruhendes Arbeitsverhältnis übergewechselt sind. Rentner die in diesem Jahr ausgeschieden sind erhalten es in voller Höhe - wenn sie Mitglied der IG Metall sind.
Link:
Letzte Änderung: 04.12.2008