Jetzt ist es soweit!
Immer wieder wurden wir von unseren Mitgliedern aufgefordert, diesen
Schutz auf alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten auszuweiten.
Jetzt ist es soweit!
Ab dem 1.11.2008 bietet die GUV/FAKULTA ihren Schutz nicht nur für das Fahren und Transportieren, sondern auch für alle beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten. Ab sofort kann man mit der GUV/FAKULTA beruhigt abfahren und
beruhigt arbeiten. Dabei schützt die GUV/FAKULTA nicht nur beim Fahren, Transportieren oder bei der täglichen Arbeit, sondern auch der tägliche Arbeitsweg und die Wege zu Gewerkschaftsveranstaltungen stehen unter dem
Schutz der GUV/FAKULTA. Denn, "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet"
(Auszug: BGB § 823).
Das erweiterte Leistungsspektrum der GUV/FAKULTA beinhaltet acht Unterstützungsleistungen. Es beginnt mit der Schadenersatzbeihilfe, die mit einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung vergleichbar ist, bis hin zur
Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod. Der zusätzliche Gewerkschaftsbeitragbeträgt dafür nur 21 Euro pro Jahr, das sind nur 1,75 Euro pro Monat. Auch weiterhin ist es für die Mitgliedschaft in der
GUV/FAKULTA Voraussetzung, Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu sein. Unsere Mitglieder stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Mehr als 700 ehrenamtliche Ansprechpartner in den Betrieben und Regionen sorgen dafür, dass dies in der
Praxis umgesetzt wird. Andere versichern nur, wir unterstützen unsere Mitglieder auch dann, wenn kein anderer mehr hilft. Unsere Mitglieder können jederzeit beruhigt abfahren und beruhigt arbeiten. Die GUV/FAKULTA wünscht
eine unfallfreie Arbeit und Fahrt.
Nähere Infos zur GUV Fakulta können der Anlage entnommen werden.
Link:
Letzte Änderung: 17.11.2008