Schüler aufgepasst!

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02.07.2008 Immer öfter kommt es vor, dass von Schülern die Kostenübernahme von Lernmitteln verlangt wird, obwohl es in Baden-Württemberg die Lernmittelfreiheit gibt. So ist es auch in Karlsruhe passiert.

Die Schüler der technischen Oberschule der Carl-Engler-Schule staunten nicht schlecht, als sie im vergangenen September durch ihre Schule aufgefordert wurden, einen Taschenrechner mit einem Eigenbeitrag von 145 EUR zu kaufen. Viel Geld für einen Schüler, der im Monat von 500 EUR Bafög lebt.

Was ist denn mit Lernmittelfreiheit, fragten sich die Schüler und informierten sich bei ihrer Gewerkschaft. Für IG Metall und ver.di war die Sache klar:
Die Schule darf den Eigenbeitrag nicht verlangen. Nach dem Schulgesetz für Baden-Württemberg sind Lernmittel, welche für den Unterricht benötigt wer-den, durch den Schulträger kostenfrei zur Verfügung zu stellen

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Als sich die Schüler mit diesen Informationen an ihren Schulleiter wendeten und den Taschenrechner leihweise forderten, wurden sie von ihrem Schullei-ter abgewiesen.

Da dann schon die erste Mathearbeit anstand, haben die Schülerinnen und Schüler die Rechner mit einer Vorbehaltserklärung gekauft und kündigten an, dass sie die Rechtslage durch ihre Gewerkschaft prüfen lassen werden.

Nach viel Druck durch die IG Metall, ver.di und den Schülern hat der Schul-leiter Ende Februar diesen Jahres endlich eingesehen, dass auch für die techni-sche Oberschule in Karlsruhe die Lernmittelfreiheit gilt und er die Rechner kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Mitte Juni, nach nunmehr 10 Monaten, haben die Schüler endlich Recht und ihr Geld zurück erstattet bekommen.
Was ver.di und die IG Metall erreicht hat, fanden die Schüler echt klasse und es hat wieder einmal gezeigt, dass es sich lohnt, nicht einfach alles hinzunehmen und sich zu wehren.

Genauere Infos zur Lernmittelfreiheit und Hilfe zur Durchsetzung gibt’s bei der IG Metall, bei ver.di oder beim DGB.

Letzte Änderung: 07.07.2008