Gesetzesänderungen seit Januar 2008
Nachdem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 auf 4,2 Prozent deutlich gesenkt wurden, hat der Bundestag am 16. November 2007 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitsförderung zum 1.
Januar 2008 nochmals um 0,9 auf 3,3 Prozent zu senken. Dies wurde durch unerwartet hohe Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich. Durch die Beitragssenkung werden die Lohnnebenkosten reduziert,
beitragspflichtige Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden erneut - um rund sieben Milliarden Euro jährlich - entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem
Durchschnittseinkommen von ca. 2.800 Euro hat jährlich ca. 150 Euro mehr im Portemonnaie......
Letzte Änderung: 24.01.2008