Was, ich krieg doch Kindergeld?

Kindergeld

22.09.2008 Wer nur einen Euro zuviel verdient, bekommt kein Kindergeld. Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts könnte sich das jetzt ändern!

Die IG Metall empfiehlt deshalb: Wer geringfügig über dem Grenzbetrag liegt, soll trotzdem vorsorglich Kindergeld beantragen. Falls die Familienkasse den Antrag dann ablehnt, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Außerdem sollten Eltern wegen des Kinderfreibetrages Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld für minderjährige Kinder gibt es ohne Einschränkung. Erst wenn die Kinder volljährig werden, gibt es den Kindergeldanspruch nur noch dann, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Erzielen volljährige Kinder eigene Einkünfte, kommen die Kindervergünstigungen nur dann in Betracht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von 7.680 Euro im Kalenderjahr 2008 nicht übersteigen (§ 32 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG).

Sobald der Grenzbetrag aber auch nur um 1 Euro überschritten wird, gibt es weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag, noch den Betreuungsfreibetrag (sogenannte Fallbeilwirkung). Es ist aber fraglich, ob diese absolute Wirkung der Grenzbetragsregelung verfassungsrechtlich vertretbar ist.
Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts
Das Finanzgericht Niedersachsen hält diese "Fallbeilwirkung" für verfassungswidrig und eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes für erforderlich, die eine nur verhältnismäßige Anrechnung vorsieht ( Az.: 1 K 76/04).

Das heißt: Der steuerliche Kinderfreibetrag darf nur um den Betrag gekürzt werden, um den der maßgebliche Grenzbetrag überschritten wird. Und beim Kindergeld darf nur eine prozentuale Kürzung von 31,82 % vorgenommen werden. Denn das Kindergeld in Höhe von 1.848 Euro im Jahr entspricht 31,82 % des Kinderfreibetrags i.H.v. 5.808 Euro.

Diese Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, vor allem für Azubis.

Also, wer hier genau hinschaut, kann vielleicht wieder Kindergeld erhalten.

Oberhalb des Grenzbetrages muss die Förderung nach dem Urteil anteilig erfolgen und darf erst bei folgendem Betrag auslaufen:

Grenzbetrag 7.680 EUR

Kinderfreibetrag 5.808 EUR

Ende der Förderung 13.448 EUR

Das heißt: der Auszubildende darf rund 13.448 Euro verdienen, bevor der Kindergeldanspruch endet.

Handlungsempfehlung

Wenn Kindergeld noch nicht beantragt wurde, sollte ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. (Musterschreiben, siehe Anlage 2)
Falls der Grenzbetrag (geringfügig) überschritten wurde und die Familienkasse deswegen die Zahlung von Kindergeld ablehnt, sollte Einspruch gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid eingelegt werden. (Musterschreiben, siehe Anlage 1)
Auch sollte bezüglich des Kinderfreibetrages Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden.

Die Finanzverwaltung bzw. die Familienkasse wird aber sicher zunächst eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder gar des Bundesverfassungsgerichts abwarten, ehe sie sich der Rechtsauffassung der niedersächsischen Richter anschließt. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sollten Einkommensteuer- und Kindergeldbescheide durch Einlegen von Rechtsmitteln offen gehalten werden.

Entfernungspauschale
Seit dem 1.Januar 2007 sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Das Niedersächsische Finanzgericht ( v. 27.2.2007, Az.:8 K 549/06, DStR 2007, S. 481 ) ist der Ansicht, dass die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig ist und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen ( Az. BVG: 2 BvL 1/07).

Wer als Auszubildender oder Student wegen seiner Fahrtkosten den Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro pro Jahr überschreitet, sollte prüfen, ob deswegen ein Kindergeldanspruch weiter besteht oder neu entsteht und die entsprechenden Schritte einleiten. (Einspruch gegen negative Kindergeldbescheide erheben bzw. Antrag auf Kindergeld stellen).

Wer nicht weiß,

wie es mit dem Kindergeld ausssieht, der kann es sich mit dem Kindergeldrechner auch einfach ausrechnen, bevor es beantragt wird.

Als Anlage können die Musterformulare runter geladen werden.

(1) Die tatsächlichen Vergütungen können- je nach Situation im Einzelfall- auch etwas höher oder niedriger ausfallen.
(2) Bezogen auf das ganze Kalenderjahr.

Anhänge:

Antrag

Antrag

Dateityp: Microsoft Office Document

Dateigröße: 21.5KB

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Kindergeldrechner

Kindergeldrechner

Dateityp: Microsoft Office Document

Dateigröße: 254.5KB

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Wiederspruch

Wiederspruch

Dateityp: Microsoft Office Document

Dateigröße: 21.5KB

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Letzte Änderung: 22.09.2008