Erfolgreicher Rechtsstreit

19.03.2007 Streichung der freiwilligen Zulagen rechtsunwirksam

Das hatte sich der Geschäftsführer eines Ettlinger Metall-Betriebes aber anders vorgestellt. Weil die Beschäftigten nicht bereit waren auf das Urlaubsgeld zu verzichten strich er kurzerhand dem Teil der Belegschaft der noch eine freiwillige Zulage hatte diese komplett. Die Zulage stammt überwiegend aus einer in der Vergangenheit umgewandelten Prämienentlohnung .

Dazu Günter Schmidtke von der IG Metall Karlsruhe " Das war für die Kollegen ziemlich hart. Im Einzelfall machte das bei den Betroffenen über 500 € im Monat aus. Zum Glück hatten wir durch den Kollegen Wolfram Treiber vom Team der DGB Rechtsschutz GmbH eine sehr gute juristische Vertretung . Die Kolleginnen und Kollegen der DGB Rechtstelle haben die Sache wirklich sehr engagiert und am Ende auch erfolgreich vertreten."

Nachdem das Arbeitsgericht deutlich zu erkennen gab, das es der Rechtsauffassung des Arbeitgebers und seiner rechtlichen Vertretung nicht folgen wird und letztlich die von der IG Metall Karlsruhe vertretene Position die richtige ist, sah auch der streitbare Geschäftsführer ein das man den Beschäftigten nicht so einfach einmal ein paar hundert Euro vom Monatslohn wegstreichen kann . Es kam zu obsiegenden Urteilen und Vergleichen im Sinne der Beschäftigten.

Gut das wir in der IG Metall sind, so das einhellige Urteil der Beschäftigten.

Letzte Änderung: 21.11.2007