Die IG Metall wünscht frohe Weihnachten!
Das Büro der IG Metall Karlsruhe ist vom 02. - 05.01.2024 geschlossen. In dringenden Fällen sind wir in dieser Zeit unter 0721 93115-22 erreichbar.
Sollte ein Fristablauf drohen, hast du folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide der Rentenversicherung, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, BG, Versorgungsamt, etc. kannst du innerhalb eines Monats bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch einlegen.
Gegen einen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zugang
Klage bei den Rechtsantragstellen der Sozialgerichte erhoben werden, z. B.:
Sozialgericht Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 13
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9264169
Solltest du eine Kündigung erhalten haben, bspw. Einwurf im Briefkasten, ist die Frist zur Einreichung einer Klage 3 Wochen ab dem Zugang. Muss innerhalb einer bestimmten Frist dein Arbeitgeber auf Zahlung verklagt oder Klage wegen drohender Verjährung zum Arbeitsgericht erhoben werden, kann die Klage in allen genannten Fällen bei folgender Rechtsantragsstelle eingereicht werden:
Arbeitsgericht Karlsruhe
Ritterstr. 12
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 1752500
Letzte Änderung: 22.12.2023