Studierende in der IG Metall

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31.10.2014 Die IG Metall informiert, berät und unterstützt Studierende an den Hochschulen und Universitäten mit Vorträgen und Workshops zu Ihren Rechten im Arbeitsverhältnis.

Seit vergangener Woche haben wieder die Vorlesungen am KIT begonnen - für viele Studierende bedeutet Studium allerdings mehr als Vorlesungen besuchen, Prüfungen schreiben und Hausarbeiten zu verfassen. Das Studium muss finanziert werden - ein Großteil derer die arbeiten, weiß jedoch nicht über Rechte in einem Arbeitsverhältnis bescheid. "Als Vergütung erhält der Mitarbeiter ein Bruttoentgelt von 12,00 EUR pro Stunde. Mit diesem Stundensatz sind alle tariflichen Sonderzuwendungen sowie der gesetzliche und tarifliche Urlaubsanspruch abgegolten." "So oder so ähnlich lese ich das immer wieder in Anstellungsverträgen für Studierende" sagt Bodo Seiler, Gewerkschaftssekretär mit dem Schwerpunkt Studierendenarbeit bei der IG Metall Karlsruhe. Fast keine Woche vergehe, in der ihm nicht ein Arbeitsvertrag von Studierenden zur Prüfung vorgelegt werde. Dabei sei die Rechtslage klar: auch ein Werkstudent habe Anspruch auf anteiligen Urlaub - eine Abgeltung sei wenn dann nur bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis denkbar. Der Versuch an sich sei ja auch nicht strafbar, meint der Gewerkschafter: lohnenswert für die Unternehmen sei das jedoch allemal, wenn von zehn Aushilfen nur eine auf Ihr Recht beharren würde. Seiler spricht aus eigener Erfahrung - jahrelang habe er als Schüler und Student einen Aushilfsjob gehabt. "Wenn ich krank war, musste ich selbst nach einer Vertretung suchen, Geld für den Ausfall habe ich natürlich keines bekommen - im Gegenteil: teilweise wurde mir sogar Geld vom Lohn abgezogen, wenn meine Kasse eine Differenz aufgewiesen hat". Heute würde er vieles anders machen: beispielsweise auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehen und ein Kassenminus nicht mit dem Lohn aufrechnen lassen. Eben das möchte der studierte Wirtschaftsjurist den Studierenden gerne näher bringen.

Die IG Metall Karlsruhe bietet u.a. in Zusammenarbeit mit Hochschulgruppen, Fachschaften, dem Career Service Center und der Arbeitsagentur mehrere Vorträge und Workshops während des Semesters an. Hierbei werden die Studierenden beispielsweise über ihre Rechte und Pflichten im Nebenjob, Einstiegsgehälter und den ersten Arbeitsvertrag informiert. Termine können unter: http://www.hochschulinformationsbuero.de/baden-wuerttemberg eingesehen werden.

Letzte Änderung: 31.10.2014