Sommerwerbeaktion
Der Aktionszeitraum ist vom 1. Mai bis zum 30. Juni 2019. Es werden alle Neuaufnahmen innerhalb dieses Zeitraums, die beitragswirksam bis zum 1. Juli sind, berücksichtigt.
Wer kann teilnehmen?
- Alle Werberinnen und Werber
- Jedes geworbene Mitglied
Alle weiteren Informationen können dem Flyer entnommen werden.
Letzte Änderung: 03.05.2019