Betriebsratsvorsitzende
Zum 01.01.2017 ist das neue Pflegegesetz in kraft getreten. Seither gelten neue Elemente des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dabei wird bei künftigen Beurteilungen vorrangig festgestellt wie selbstständig kann ein Leben
geführt werden bzw. wie viel Hilfe von Anderen benötigt man. Frau Dr. Waltraud Hannes vom MDK Baden-Württemberg erklärt sehr anschaulich wie diese neue Bewertungssystematik funktioniert. Schließlich gelten seit
dem 01.01.2017 nicht mehr die Pflegestufen 1 - 3, sondern die Pflegegrade von 2 - 5. Diese wurden von der Pflegeversicherung zum 01.01.2017 automatisch übergeleitet.
Zum Thema Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt hatten wir mit Frau Marianne Staudte und Herrn Steffen Dorst zwei Referenten von der Agentur für Arbeit zu gast. Die allgemeine Arbeitsmarktlage ist derzeit auch in der
Region sehr günstig. Trotzdem beschäftigen die Unternehmen noch viele Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen wie Leiharbeit und Befristungen. Dies wurde von den Betriebsratsvorsitzenden vehement kritisiert. Die
günstigen Arbeitsmarktdaten erleichtern natürlich auch den Zugang von Flüchtlingen zu den Arbeitsstellen. Hier führt die Agentur für Arbeit systematische Programme durch die mit dem Erlernen der deutschen Sprache
beginnt und selbstverständlich zu Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Berufsausbildung führen sollen. Wichtig war in diesem Zusammenhang der gegenseitige Austausch. Die Betriebsräte konnten mitnehmen was die Agentur
für Arbeit diesbezüglich alles anbietet. Die Agentur für Arbeit wiederum bekam Hinweise, wo die praktischen Probleme aus Sicht der Betriebsräte liegen. Alle waren sich einig, dass dieser Austausch auch in Zukunft
weiter geführt werden soll.
Letzte Änderung: 31.03.2017