BR bei aluplast muss neu gewählt werden!

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11.06.2015 Landesarbeitsgericht: Betriebsrat bei der Firma aluplast muss neu gewählt werden.

Der Fenstersystemhersteller in Hagsfeld und Ettlingen, die aluplast GmbH, muss die Betriebsratswahl wiederholen. Das Landesarbeitsgericht bestätigte den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe, welcher besagte, dass der Geschäftsführer Dirk Seitz und dessen Vater und Firmengründer Manfred Seitz die Betriebsratswahl bei der aluplast GmbH massiv beeinflusst hatten.

In Briefen an die Belegschaft und in Versammlungen wurde vor der Betriebsratswahl im Mai den Beschäftigten Druck gemacht, damit die Liste der IG Metall nicht die Mehrheit im Betriebsratsgremium erhält. Den Beschäftigten wurde mit dem Firmenverkauf oder sogar der Verlagerung ins Ausland gedroht, wenn die IG Metall Einfluss in der Firma erhalte.

"Die Familie Seitz spielte mit den Ängsten der Beschäftigten, damit sich die Beschäftigten nicht eine wirkliche Interessenvertretung wählten", so der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Angel Stürmlinger. "Das Landesarbeitsgericht stellt nun -völlig zurecht- klar, dass eine solche negative Beeinflussung nicht tragbar und vor allem rechtswidrig ist"!

"Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht nicht zuzulassen", erläutert der Anwalt Alexander Fischer von der Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner. "Die Firma kann jetzt nur die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde angreifen. Da dies erfahrungsgemäß äußerst geringe Erfolgsaussichten hat, wäre ein entsprechendes Vorgehen aus meiner Sicht als reine Verzögerungstaktik zu werten. Denn neu gewählt werden darf erst, wenn der Beschluss rechtskräftig ist", so der Karlsruher Anwalt weiter.

Die Firma aluplast ist kein Einzelfall. In sogenannten "Union Busting" beraten Rechtswanwaltskanzleien Geschäftsführer dabei, jegliche Aktivitäten der Beschäftigten zur Mitbestimmung zu unterbinden und verdienen sich dabei eine goldene Nase. "Häufig sind dies familiengeführte Unternehmen", Frederic Striegler von der IG Metall. "Der Geschäftsführer ist häufig der Firmengründer, der mit viel Herzblut sein Unternehmen aufgebaut hat und jede Betriebsratsaktivität als Misstrauensvotum gegen seine Person missversteht."

"Besser ist es Betriebsräte und Belegschaft als Mitgestalter gerade auch bei Zukunftsfragen zu begreifen." so abschließend Striegler

Letzte Änderung: 11.06.2015