"Keine Eignungsuntersuchung"

Tatort Betrieb: Arbeiten ohne Ende - hoechste Zeit fuer Gesundheit

20.03.2015 Die Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung(ArbMedVV) aus dem Jahr 2008 wurde 2013 novelliert und soll nun in den Betrieben umgesetzt werden.

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Karlsruhe, 20.03.2015
Die Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung(ArbMedVV)trat im Jahr 2013 in Kraft. Petra Müller-Knöß von der IG Metall Vorstandverwaltung Funktionsbereich Arbeitsgestaltung und Gesundheitspolitik erläuterte, bei der Besprechung der Betriebsratsvorsitzenden, die neuen Regelungen und die Konsequenzen die sich daraus ergeben. Ziel dieser neuen Regelung ist es:

- Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und verhüten
- Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit zu beurteilen
- Erkenntnisse aus der Vorsorge für die Gefährdungsbeurteilung zu nutzen.

Eine Eignungsprüfung ist über diese Regelung vom Gesetzgeber weder gewollt noch zulässig. Vielmehr soll sie Teil eines präventiven Gesundheitsschutz sein. Betriebsräte haben dabei Mitbestimmungsrechte die sie nutzen sollten um das Thema im Sinne der Arbeitnehmer umzusetzen.

Anhang:

Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung

Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung

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Letzte Änderung: 20.03.2015