Bildungszeitgesetz

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08.04.2014 Uneinigkeit in der Debatte um das Bildungszeitgesetz

Eingeladen waren Karlsruher Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg. Thema war der Bildungsurlaub, der im Koalitionsvertrag von Grün-Rot schon fest vorgesehen ist. Die Diskussion fand mit dem Ortsvorstand der IG Metall statt.

Nach einführenden Worten des 1. Bevollmächtigten Angel Stürmlinger, kamen für kurze Statements die Abgeordneten Johannes Stober (SPD), Giesela Splett(Grüne), Manfred Groh (CDU) und Katrin Schütz (CDU) an die Reihe. Der größte Teil der Veranstaltung fand aber in der Diskussion mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten der IG Metall statt.

Die Forderung der DGB Gewerkschaften ist, dass 5 Tage bezahlte Freistellung zur beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dienen sollen. "Alle Bundesländer haben ein solches Gesetz", so der 1. Bevollmächtigte Stürmlinger. "Nur Bayern und Baden-Württemberg verschließen den Arbeitnehmern die Türen für Weiterbildung", so Stürmlinger weiter. "Es gehe hier nicht darum die Arbeitnehmer einen Töpferkurs in der Toskana absolvieren zu lassen! Es gehe darum, Menschen in ihren beruflichen Fähigkeiten zu fördern, aber auch in ihrem ehrenamtlichen Engagement!", so der örtliche IG Metall Chef.

Schütz und Groh von der CDU verwiesen hingegen auf die Kosten. "Es könnte unseren Firmen 2 Prozent höhere Personalkosten verursachen, wenn jeder Arbeitnehmer dieses Gesetz dann in Anspruch nehmen würde!", so Manfred Groh. Die Grünen-Abgeordnete und Staatssekretärin im Verkehrsministerium sagte, dass sich die Fraktion sehr kontrovers mit dem Thema befasse. "Wir evaluieren derzeit noch die Erfahrungen der anderen Bundesländer aber die Fraktion der Grünen beschäftigt natürlich auch die Kosten"

Johannes Stober von der SPD war indessen deutlich optimistischer als seine Koalitionspartner. "Das Gesetz wird gelingen. Ich bin optimistisch, dass sich die Gewerkschaften am 1. Mai 2015 dafür bei der Landesregierung bedanken werden". Stober ergänzte, dass allerdings noch Regelungen für Kleinbetriebe gefunden werden müssen und welche Maßnahmen als Bildungsurlaub anerkannt werden können.

Verdeutlicht, wie dringend ein solches Gesetz in Baden-Württemberg ist, haben es die anwesenden Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Stephan Keiber, Betriebsratsvorsitzender der Siemens AG in Karlsruhe: "Menschen die ehrenamtlich wie ich bei der Berufsgenossenschaft oder als Arbeitsrichter aktiv sind und nicht das Glück haben sich als Betriebsrat für Seminare freistellen zu lassen, können ein solches Ehrenamt nicht ausführen". Auch was die Vereinsaktivitäten betreffe, so die einstimmige Meinung der Ortsvorstandsmitglieder, ist es essentiell, dass Fortbildungen auch von Ehrenamtlichen besucht werden können."

"Viele Vereine finden keine Übungsleiter mehr, nicht weil es niemanden gibt der das machen möchte, sondern vielmehr aus dem Grund, dass die Lehrgänge oft länger als ein bis zwei Wochen gehen und man null Unterstützung erhält", so der Gewerkschaftssekretär Frederic Striegler.

Letzte Änderung: 08.04.2014