Bares Geld auf die Hand, jetzt neu prüfen: Anspruch auf Kindergeld
Die veränderte Rechtsprechung berücksichtigt bei der Berechnung des zur Bemessung des Kindergeldanspruches zugrundeliegenden Einkommens des Kindes sowohl Werbungskosten, als auch die geleisteten Beiträge zur
Sozialversicherung. Beides kann in vollem Umfang einkommensmindernd angerechnet werden.
Eltern, die bisher kein Kindergeld beantragt hatten oder einen ablehnenden Bescheid bekommen haben, können ihren Anspruch auf Kindergeld rückwirkend bis einschließlich 2001 geltend machen. Als Anlage könnt ihr euch
folgende Musterschreiben herunterladen:
· Widerspruch gegen einen bereits eingegangenen ablehnenden Kindergeldbescheid;
· Antrag auf Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind, das sich in Ausbildung befindet;
· rückwirkende Beantragung von Kindergeld, wenn bisher kein Antrag gestellt wurde.
Es ist ebenfalls noch ein Flyer zu diesem Thema zum runterladen beigefügt.
Wir haben auch noch einen EXEL TOOL (Rechner) beigefügt, so dass jeder selbst prüfen kann, ob ihm eventuell wieder / bzw. nachträglich Kindergeld zusteht. Dies ist jedoch nur eine grobe Rechnung, im Zweifel sollte man dies immer beantragen.
Ich möchte euch bitten, dieses Thema weit zu streuen, da jetzt sehr viele Eltern wieder einen Anspruch auf Kindergeld haben und jeder froh ist, wenn er hier wieder etwas zurück bekommt.
Bei weiteren Nachfragen steht euch die IG Metall Karlsruhe jederzeit zur Verfügung.
Christian Velsink
IG Metall Karlsruhe
Letzte Änderung: 21.11.2007