Studienfinanzierung - Das BAföG

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20.08.2009 Das "BAföG" regelt die staatliche und finanzielle Unterstützung für Studierende.

"BAföG" ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das "BAföG" regelt die staatliche und finanzielle Unterstützung für Studierende. Es wurde in den 1970er Jahren eingeführt, um Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur Uni zu erleichtern. Die Geldleistungen nach den ""BAföG" werden ebenfalls BAföG oder BAföG-Leistungen genannt

Es sind staatliche Geldleistungen, die zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird. Für Studierende werden - je nach errechnetem Bedarf - monatlich bis zu 643 EUR ausgezahlt.

Die Höchstgrenze des zurückzuzahlenden Bafög-Betrages liegt bei 10.000 Euro. Spätestens fünf Jahre nach Beendigung deines Studiums beziehungsweise der Förderungshöchstdauer musst du mit der Tilgung beginnen.

Für wen ein Bafög-Antrag sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Da Bafög in der Regel elternabhängig gezahlt wird, kannst du zum Beispiel im Vorfeld selbst berechnen, ob du etwas bekommen würdest. Wenn du immatrikuliert bist und gerade keinen Unterhalt von deinen Eltern bekommst, ist es sinnvoll, Bafög zu beantragen.

Wenn du ein Vermögen von mehr als 5.200 Euro hast, macht ein Bafög-Antrag erst dann Sinn, wenn diese Reserven in nächster Zeit aufgebraucht sein werden.

Als Vermögen gelten auch Wertpapiere, zum Beispiel Aktien. Ausschlaggegebend ist der Wert der Aktien am 31. Dezember des Vorjahres

BAföG-Antragstellung

Den Bafög-Antrag stellst du beim Studentenwerk, das für deine Uni beziehungsweise FH zuständig ist. Die Antragstellung ist kostenlos und mit der Immatrikulation möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt zirka zwei bis sechs Wochen. Der Bewilligungszeitraum beginnt am Tag der Antragstellung.

Wichtig: Auch wer bereits Bafög erhält, muss nach zwei Semestern einen Wiederholungsantrag stellen. Wenn sich deine wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, zum Beispiel weil die Einkommensverhältnisse deiner Eltern sich verschlechtert haben (Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit etc.), kannst du jederzeit einen (erneuten) Bafög-Antrag (Änderungsantrag) stellen.

Das Antragsformular ist lang und ausführlich. Es bedarf einer gewissen Übung im Umgang mit diesen Formularen, um sie problemlos ausfüllen zu können. Scheu nicht davor zurück, dir kompetente Hilfe zu holen: Die Studentenwerke selbst geben Auskünfte, wie das Formular ausgefüllt werden kann.

An einigen Universitäten beziehungsweise Fachhochschulen gibt es studentische Bafög-Beratung vom AStA (Allgemeiner Studierenden Ausschuss). Dort kennt man sich auch mit den aktuellen Gepflogenheiten des örtlichen Studentenwerks aus.

Hier findest du das Studentenwerk an deiner Uni und Fachhochschule sowie Informationen zum Thema Bafög: Studentenwerke

In der Regel richtet sich die Höhe des Bafög nach dem Einkommen deiner Eltern. Sollten deine Eltern ihre Einkommensverhältnisse nicht darlegen, kann der Bafög-Antrag nicht entschieden werden.

Damit diese Umstände nicht dazu führen, dass du gar keinen Unterhalt für das Studium bekommst, gibt es die Möglichkeit, beim Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag auf Vorleistung zu stellen. Von dieser Möglichkeit kannst du auch Gebrauch machen, wenn deine Eltern zwar finanziell in der Lage sind, für deinen Unterhalt aufzukommen, aber faktisch nicht zahlen.

Wenn du einen Antrag auf Vorleistung gestellt hast, setzt sich das Amt für Ausbildungsförderung mit deinen Eltern in Verbindung, um die Hintergründe zu klären. Wenn deine Eltern sich weiterhin weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, strebt das Amt für Ausbildungsförderung eine Klage an.

Genaugenommen ist die Vorleistung keine Form des elternunabhängigen Bafög, sondern nur eine Möglichkeit, unabhängig vom Verhalten der Eltern erst einmal Geld zu bekommen. Unter elternunabhängigem Bafög versteht man Zahlungen unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Folgende Studierende können Bafög beantragen, ohne dass das Einkommen der Eltern relevant wird:

- Wer bereits fünf Jahre lang erwerbstätig war. Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug vom Arbeitsamt und Wehr- oder Zivildienst werden ebenfalls als Berufstätigkeit verstanden.

- Wer eine dreijährige Berufsausbildung absolviert hat und danach drei Jahre (beziehungsweise bei Lehrzeitverkürzung entsprechend länger) berufstätig war.

- Wer älter als 30 Jahre ist und nicht von der Altersgrenze der Bafög-Förderung betroffen ist, zum Beispiel weil er das Abitur über den zweiten Bildungsweg erlangt hat.

- Wenn die Eltern im Ausland leben und rechtlich oder tatsächlich nicht ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können.

BAföG und Dazuverdienen

Studierende, die Bafög erhalten, können seit 2004 zusätzlich jeden Monat 350,55 Euro brutto (ab Oktober 2008: 400 Euro) anrechnungsfrei verdienen. Wenn du nicht regelmäßig arbeitest, werden 4206,62 Euro (ab Oktober 2008: 4800 EUR) auf den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten angerechnet.

Der Nettofreibetrag liegt bei 215 Euro (ab Oktober 2008: 255 Euro). Durch die Sozialabgaben und die Werbungskosten in Höhe von 920 Euro pro Jahr ergibt sich ein monatlicher Bruttobetrag von etwa 350 Euro (ab Oktober 2008: 400 Euro).

Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, kommt natürlich nicht in den Genuss des Werbungskostenpauschale. Damit sinkt auch die Grenze für anzurechnendes Einkommen um fast 1000 Euro pro Jahr. Ausführliche Rechenbeispiele gibt es unter www.bafoeg-rechner.de/...

Neben Einkünften aus Arbeit werden auch andere Einkünfte angerechnet, z.B. eine Waisenrente.

Der Verdienst wird bei der Bafög-Antragstellung abgefragt und automatisch bei der Höhe des auszuzahlenden Bafög berücksichtigt. Wenn du mehr als durchschnittlich 350 Euro brutto im Monat verdienst, bekommst du entsprechend weniger Bafög.

Einnahmen nicht anzugeben ist strafbar. Darüber hinaus musst du auch die Veränderungen deiner Einkommenshöhe dem Bafög-Amt melden.

Kindergeld wird in der Regel nicht als Einkommen gezählt, sondern kann ergänzend zum Bafög bezogen werden.

Wenn du verheiratet oder geschieden bist, werden die Unterhaltsverpflichtungen deines Partners natürlich ebenfalls berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung, sowie Jobben und Praktikum findest du auf den Seiten der DGB Jugend.

Letzte Änderung: 13.08.2009